Rechtsprechung
VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1213/10.NW |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 140 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 40 Abs 1 VwGO, Art 137 Abs 3 S 1 WRV
Zum Rechtsweg gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung einer Religionsgemeinschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtsbarkeit für durch eine Religionsgemeinschaft in einer Gemeindeversammlung getroffenen Beschlüsse
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 28.03.2003 - V ZR 261/02
Rechtsweg für Ansprüche eines Geistlichen der Heilsarmee aus dem …
Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1213/10
Demgegenüber sehen der Bundesgerichtshof (Urteil vom 28. März 2003 - V ZR 261/02 -, juris) und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (…a.a.O.) das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften unter Beachtung des Justizgewährungsanspruchs insoweit bereits eingeschränkt, als eine staatliche Jurisdiktionskontrolle grundsätzlich auch dann eröffnet sein soll, soweit die Vereinbarkeit einer kirchlichen Maßnahme mit dem für alle geltenden Recht Gegenstand der Prüfung ist. - OLG Frankfurt, 12.05.1999 - 23 Sch 1/98
Antrag auf Aufhebung von Entscheidungen des Schieds- und Verwaltungsgerichts …
Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1213/10
Eine Notzuständigkeit kommt zum einen allenfalls dann in Betracht, wenn letztlich staatliche Interessen durch die zur Überprüfung gestellten innerkirchlichen Maßnahme(n) in schwerwiegender Weise tangiert sind, wofür aber hier keinerlei Anhaltspunkte bestehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 1999 - 23 Sch 1/98 - VG München, Beschluss vom 10. Juni 2008 - M 22 E 08.3289 -). - VGH Hessen, 20.03.1990 - 6 TG 3074/89
Rechtsweg bei innergemeindlichen Streitigkeiten einer Religionsgemeinschaft
Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1213/10
Umfang und Tragweite des verfassungsrechtlichen Anspruchs einer Religionsgemeinschaft auf Wahrung ihrer Unabhängigkeit von staatlicher und damit auch rechtsprechender Einflussnahme sind nicht davon abhängig, inwieweit diese sich gerade in Ausübung ihrer nach Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV garantierten Unabhängigkeit und auf der Grundlage ihres religiösen Selbstverständnisses dafür entscheidet, einen eigenen innergemeindlichen Rechtsweg einzuführen oder darauf zu verzichten (so im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 4 S 1542/05 - HessVGH, Beschluss vom 20. März 1990 - 6 TG 3074/89 - OVG Berlin und VG Berlin, jeweils a.a.O.).
- BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 23.01
Pfarrerdienstverhältnis, kein Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten für Klagen …
Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1213/10
Dort, wo die Kirchen über das Recht zur Selbstbestimmung verfügen, unterliegen sie auch nicht der staatlichen Gerichtsbarkeit (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 2 C 23/01; BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. September 1998 - 2 BvR 1476/94 -, jeweils juris). - VGH Baden-Württemberg, 13.10.2005 - 4 S 1542/05
Zuständigkeit der staatlichen Gerichtsbarkeit für innerkirchliche Streite; …
Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1213/10
Umfang und Tragweite des verfassungsrechtlichen Anspruchs einer Religionsgemeinschaft auf Wahrung ihrer Unabhängigkeit von staatlicher und damit auch rechtsprechender Einflussnahme sind nicht davon abhängig, inwieweit diese sich gerade in Ausübung ihrer nach Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV garantierten Unabhängigkeit und auf der Grundlage ihres religiösen Selbstverständnisses dafür entscheidet, einen eigenen innergemeindlichen Rechtsweg einzuführen oder darauf zu verzichten (so im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 4 S 1542/05 - HessVGH…, Beschluss vom 20. März 1990 - 6 TG 3074/89 - OVG Berlin und VG Berlin, jeweils a.a.O.). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2008 - 2 A 10495/08
Gegen kirchliche Maßnahmen kann Verwaltungsgericht angerufen werden
Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1213/10
Kirchliche Maßnahmen oder solche religiöser Körperschaften des öffentlichen Rechts wie der Beklagten stellen zwar öffentliche Gewalt dar, aber eben keine staatliche (BVerwG, a.a.O., insoweit auch zustimmend OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 26. November 2008 - 2 A 10495/08.OVG - und vom 1. Juni 2001 - 2 A 12125/00.OVG -, trotz der im Übrigen vom BVerwG abweichenden Auffassung hinsichtlich der Tragweite des Justizgewährungsanspruches, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 12125/00
Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1213/10
Kirchliche Maßnahmen oder solche religiöser Körperschaften des öffentlichen Rechts wie der Beklagten stellen zwar öffentliche Gewalt dar, aber eben keine staatliche (…BVerwG, a.a.O., insoweit auch zustimmend OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 26. November 2008 - 2 A 10495/08.OVG - und vom 1. Juni 2001 - 2 A 12125/00.OVG -, trotz der im Übrigen vom BVerwG abweichenden Auffassung hinsichtlich der Tragweite des Justizgewährungsanspruches, juris). - BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 1476/94
Rechtsschutz gegen kirchliche Maßnahmen - hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerden
Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1213/10
Dort, wo die Kirchen über das Recht zur Selbstbestimmung verfügen, unterliegen sie auch nicht der staatlichen Gerichtsbarkeit (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 2 C 23/01; BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. September 1998 - 2 BvR 1476/94 -, jeweils juris). - VG Berlin, 29.09.1994 - 28 A 261.92
Aufdrängende Wirkung eines Verweisungsbeschlusses hinsichtlich der verschiedenen …
Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1213/10
Hierzu gehört gerade die Frage der staatlichen Jurisdiktionsgewalt (VG Berlin, Urteil vom 26. September 1994 - 28 A 261.92 - OVG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 1999 - 4 B 94.94 -, jeweils juris). - VG München, 10.07.2008 - M 22 E 08.3289
Israelitische Kultusgemeinde; Wahl zum Vorstand; Kandidaten mit nichtjüdischen …
Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1213/10
Eine Notzuständigkeit kommt zum einen allenfalls dann in Betracht, wenn letztlich staatliche Interessen durch die zur Überprüfung gestellten innerkirchlichen Maßnahme(n) in schwerwiegender Weise tangiert sind, wofür aber hier keinerlei Anhaltspunkte bestehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 1999 - 23 Sch 1/98 - VG München, Beschluss vom 10. Juni 2008 - M 22 E 08.3289 -). - OVG Berlin, 14.12.1999 - 4 B 94.94